Bekanntmachung: 65. Änderung F-Plan Eielstädt und B-Plan Nr. 5 "Leuchtenburger Feld"

Veröffentlicht am: 18.07.2024

Bekanntmachung

65. Änderung Flächennutzungsplan, Eielstädt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Leuchtenburger Feld“,

1. Änderung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, die Entwürfe der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes Eielstädt und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Leuchtenburger Feld“, 1. Änderung, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht sowie schalltechnischer Beurteilung und wasserwirtschaftlicher Beurteilung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen veröffentlichten Übersichtsplänen in der Zeit vom 23.07.2024 – 05.08.2024.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Die öffentliche Auslegung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes, Eielstädt und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Leuchtenburger Feld“, 1. Änderung mit Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung und wasserwirtschaftlicher Beurteilung erfolgt in der Zeit vom:

05. August 2024 bis 05. September 2024

in der Gemeindeverwaltung Bad Essen, Lindenstraße 41/43, 49152 Bad Essen, (Rathaus, Zimmer 1.13) während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag bis Mittwoch in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an

pia.langewellpott@badessen.de vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zum Bebauungsplan unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen auch über das Internet (www.badessen.de) möglich.

Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu

  • Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
  • Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
    -objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
  • Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
  • Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
  • Anfälligkeit für schwere Unfälle/Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)

sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
  • Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
    • Schalltechnische Beurteilung
    • Wasserwirtschaftliche Beurteilung

Bad Essen, 23.07.2024

Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister

Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Unterlagen 65. Änderung FNP
Unterlagen vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Leuchtenburger Feld", 1. Änderung