Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte Anke Hamker

Foto Anke Hamker

Seit dem 01. Januar 2023 nehme ich ehrenamtlich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für die Gemeinde Bad Essen wahr.

Der Auftrag für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten findet sich im Grundgesetz:  

Grundgesetz Artikel 3:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 

Grundgesetz, Artikel 6

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 

Mein Ziel ist es, in der Gemeinde Bad Essen zu dem Thema Gleichberechtigung zu sensibilisieren. Dazu werde ich themenbezogene Veranstaltungen initiieren und in Netzwerkarbeit bei der Umsetzung der Gleichstellungsfragen in der Gemeinde unterstützen.

Für diese ehrenamtliche Arbeit brauche ich aber auch die Unterstützung und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger.

Bitte nehmen Sie zu mir Kontakt auf:

  • mobil: 0151 / 14 16 56 17
  • E-Mail: gleichstellung@bad-essen.de                 

Anke Hamker


Film zum Thema Gleichstellung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Videos/DE/Integration/Grundgesetz/grundgesetz-film-3-geschlechter.html?nn=282388

Weitere Links zur Information: