Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen

Mobilitätskonzept für den Ortskern Bad Essen

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Mobilität ist in der heutigen Zeit eines der meist diskutierten Themen. Dazu gehören nicht nur gute Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs, sondern auch der Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur. Der Bad Essener Ortskern zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen aus. Zum einen ist dies ein Zeichen seiner Vitalität und Attraktivität, gleichzeitig bringt es aber auch Belastungen und Nutzungskonflikte mit sich.

Die Gemeinde Bad Essen hat zusammen mit einem Ingenieurbüro aus Wallenhorst eine umfangreiche Bestandsaufnahme für ein Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist es, im integrativen Ansatz und unter Betrachtung aller Verkehrsarten und -teilnehmer ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept für den Ortskern Bad Essen zu realisieren.

Eine erste detaillierte Bestandsanalyse des Straßenverkehrsnetzes, des ruhenden Verkehrs, des Rad- und Gehwegnetzes und des ÖPNV-Netzes im Ortskern Bad Essen soll sowohl die IST-Situation, als auch erste Ansätze und Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation aufzeigen.

Auch die Online-Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept, welche vom 05.09 -03.10.2022 mit großem Zuspruch erfolgte, ist Bestandteil dieser Basisanalyse.


Am 07. März 2023 fand in der Grundschule Bad Essen eine Bürgerversammlung zum Thema "Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen" statt, zu der die Gemeinde Bad Essen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen hatte.

Hier finden Sie die an dem Abend vorgestellte Präsentation sowie das Mobilitätskonzept zur Einsicht:


Einbahnstraßenregelung und Geschwindigkeitsanpassung

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 einige Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 2035 für den Ortskern Bad Essen, als Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung, beschlossen. Aus diesem resultierte die Änderung der Verkehrsführung und der Geschwindigkeitsanpassung an der Lindenstraße, Platanenallee und Nikolaistraße.

Eine Woche nach dem 50. Historischen Markt (KW 36) wurde das neue Verkehrskonzept, zunächst versuchsweise für ein Jahr, eingerichtet.

Nun wird die Einbahnstraßenregelung vorzeitig aufgehoben und rückgebaut.

Grund für den vorzeitigen Rückbau:

Die Einbahnstraßenregelung in der Lindenstraße / Nikolaistraße hat nicht die erhofften positiven verkehrsbehördlichen Ergebnisse (u.a. Radverkehrsförderung) erzielt, so dass der Modelversuch nicht fortgeführt wird.

Zwar wurde die Steigerung des Aufenthaltscharakters und die Beruhigung des Innenstadtbereichs erreicht, dennoch führte die Einbahnstraßenregelung zu erhöhten Erreichbarkeitsproblemen der Innenstadt für Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher. Es besteht wenig Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern, bei einigen Anliegern und Gewerbetreibenden.

Eine weitergehende Fortführung zur Erzielung weiterer Erkenntnisse für eine verkehrsbehördliche Evaluation oder systematischen Aufarbeitung wären nicht plausibel und gesetzeskonform.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Auf der Lindenstraße gilt fortan zwischen der Platanenallee und der Nikolaistraße in Fahrtrichtung Nikolaistraße keine Einbahnstraßenregelung mehr, d.h. es kann wie vor dem Verkehrsversuch auch, wieder in Richtung Rathaus gefahren werden.

Die bestehende Einbahnstraßenregelung auf der Nikolaistraße ab der Einmündung Lindenstraße in Richtung der Schledehauser Straße wird dabei ebenfalls aufgehoben, sodass auch man auch wieder von der Schledehauser Straße / Bergstraße (L84) in die Nikolaistraße einfahren kann.

Mit dem Kraftfahrzeug ist die Einfahrt in die Nikolaistraße ab der Einmündung Lindenstraße in Richtung Gartenstraße weiterhin nicht möglich. Dort wird, wie auch vor dem Verkehrsversuch, weiterhin die Einbahnstraßenregelung ab der Einmündung Auf dem Kampe in Richtung Einmündung Lindenstraße auf der Nikolaistraße gelten.

Die folgende Abbildung soll die wieder möglichen Fahrbeziehungen darstellen.

Regelung Lindenstraße

© Fachdienst 4 –Ordnung- der Gemeinde Bad Essen

Begegnungszone mit Tempo 20

Eingerichtet wurde auch eine sogenannte Begegnungszone auf der „Mittleren Lindenstraße“, zwischen Platanenallee und Charlottenburgweg. Neu für diesen Bereich ist seit September 2024 eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20, die trotz der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung erhalten bleibt. Im übrigen Bereich wird die Tempo 30 Zonierung ebenfalls weiterhin bestehen bleiben.

Tempo 20

© Fachdienst 4 –Ordnung- der Gemeinde Bad Essen

Es wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die neue Beschilderung und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten.


Bisher umgesetzte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts