Bekanntmachungen

Logo_Web Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, werden zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig.


Logo_Web Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die Entwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungs-planes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung, für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.


Logo_Web Der Gemeinderat hat im Jahr 2023 einige Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 2035 für den Ortskern Bad Essen beschlossen. Aus diesem resultierte die Änderung der Verkehrsführung und der Geschwindigkeits-anpassung an der Lindenstraße, Platanenallee und Nikolaistraße. Im August 2024 wurde das neue Verkehrskonzept eingerichtet. Nun wird die Einbahnstraßen-regelung vorzeitig aufgehoben und rückgebaut.


Logo_Web Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt die Sanierung und den Teilneubau ihres
Rathauses und schreibt die Generalplanleistungen öffentlich aus. Alle Informationen zum Verfahren sind hier einsehbar.


Logo_Web Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Osnabrück-Land hat Ende 2024 die Bodenschätzung in den zukünftigen Flurbereinigungsverfahren Wimmerbach-West und Wimmerbach-Ost überprüft. Nun werden die Ergebnisse der Nachschätzung für die Gemarkung Lockhausen offen gelegt.


Logo_Web Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.


Logo_Web Es wird hiermit auf das Widerspruchsrecht aller Bad Essener EinwohnerInnen hingewiesen.


Logo_Web In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.