Bekanntmachungen

Logo_Web Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Osnabrück-Land überprüft ab dem 09.09.2024 die Bodenschätzung in den zukünftigen Flurbereinigungsverfahren Wimmerbach-West und Wimmerbach-Ost.


Logo_Web Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.


Logo_Web Es wird hiermit auf das Widerspruchsrecht aller Bad Essener EinwohnerInnen hingewiesen.


Logo_Web In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.