Bekanntmachung: 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Rabber

Veröffentlicht am: 14.04.2025

70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Rabber

Änderungsbeschluss zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen

Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen zu ändern (70. Änderung).

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 14.04.2025 – 29.05.2025 veröffentlichten Übersichtsplan.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Informationen über Inhalt, Zweck oder Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes werden in der Zeit vom 29.04.2025 – 29.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Bad Essen, Lindenstraße 41/43 (Rathaus, Zimmer 1.13), 49152 Bad Essen, während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08.00-12.00, Mo.-Mi. 14.00-16.00 und Do. 14.00-18.00 Uhr) in Verbindung mit einer vorherigen Terminvereinbarung, gegeben. Dabei besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen innerhalb des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ist hier ebenfalls möglich:

Planungsunterlagen: 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Rabber

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Gemeinde Bad Essen

Der Bürgermeister