Rückbau der Einbahnstraßenregelung im Ortskern von Bad Essen

Veröffentlicht am: 26.03.2025

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 einige Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 2035 für den Ortskern Bad Essen, als Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung, beschlossen. Aus diesem resultierte die Änderung der Verkehrsführung und der Geschwindigkeitsanpassung an der Lindenstraße, Platanenallee und Nikolaistraße.

Eine Woche nach dem 50. Historischen Markt (KW 36) wurde das neue Verkehrskonzept, zunächst versuchsweise für ein Jahr, eingerichtet.

Nun wird die Einbahnstraßenregelung vorzeitig aufgehoben und rückgebaut.

Grund für den vorzeitigen Rückbau

Die Einbahnstraßenregelung in der Lindenstraße / Nikolaistraße hat nicht die erhofften positiven verkehrsbehördlichen Ergebnisse (u.a. Radverkehrsförderung) erzielt, so dass der Modelversuch nicht fortgeführt wird. Zwar wurde die Steigerung des Aufenthaltscharakters und die Beruhigung des Innenstadtbereichs erreicht, dennoch führte die Einbahnstraßenregelung zu erhöhten Erreichbarkeitsproblemen der Innenstadt für Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher. Es besteht wenig Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern, bei einigen Anliegern und Gewerbetreibenden. Eine weitergehende Fortführung zur Erzielung weiterer Erkenntnisse für eine verkehrsbehördliche Evaluation oder systematischen Aufarbeitung wären nicht plausibel und gesetzeskonform.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Auf der Lindenstraße gilt fortan zwischen der Platanenallee und der Nikolaistraße in Fahrtrichtung Nikolaistraße keine Einbahnstraßenregelung mehr, d.h. es kann wie vor dem Verkehrsversuch auch, wieder in Richtung Rathaus gefahren werden. Die bestehende Einbahnstraßenregelung auf der Nikolaistraße ab der Einmündung Lindenstraße in Richtung der Schledehauser Straße wird dabei ebenfalls aufgehoben, sodass auch man auch wieder von der Schledehauser Straße / Bergstraße (L84) in die Nikolaistraße einfahren kann. Mit dem Kraftfahrzeug ist die Einfahrt in die Nikolaistraße ab der Einmündung Lindenstraße in Richtung Gartenstraße weiterhin nicht möglich. Dort wird, wie auch vor dem Verkehrsversuch, weiterhin die Einbahnstraßenregelung ab der Einmündung Auf dem Kampe in Richtung Einmündung Lindenstraße auf der Nikolaistraße gelten.

Die folgende Abbildung soll die wieder möglichen Fahrbeziehungen darstellen. 

 

© Fachdienst 4 –Ordnung- der Gemeinde Bad Essen

Begegnungszone mit Tempo 20

Eingerichtet wurde auch eine sogenannte Begegnungszone auf der „Mittleren Lindenstraße“, zwischen Platanenallee und Charlottenburgweg. Neu für diesen Bereich ist seit September 2024 eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20, die trotz der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung erhalten bleibt. Im übrigen Bereich wird die Tempo 30 Zonierung ebenfalls weiterhin bestehen bleiben.

© Fachdienst 4 –Ordnung- der Gemeinde Bad Essen

Es wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die neue Beschilderung und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten.

Das Mobilitätskonzept Ortskern 2035 finden Sie hier.