Ab 1. April müssen Hunde an die Leine

Veröffentlicht am: 27.03.2024
Am 1. April beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit. Dies bedeutet für Hundehalter, dass alle Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Natur zu führen sind.

In der sogenannten Brut- und Setzzeit bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und umsorgen ihn. Weibliche hochtragende Tiere und Jungtiere sind in dieser Zeit nicht in der Lage, vor freilaufenden bzw. jagenden Hunden zu flüchten.

Der gesetzlich verankerte Leinenzwang ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Wo genau müssen Hundehalter also Ihre Hunde anleinen?

In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes, auch die der übrigen freien Landschaft (Wiesen, Felder und sonstige Naturflächen sowie anliegende Gewässer), auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Darüber hinaus sind Hunde, gemäß der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen auf öffentlichen Gehwegen, in öffentlichen Anlagen, wie beispielsweise Kuranlagen, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, Schulhöfe und ähnliche Anlagen , sowie in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergärten an der kurzen Leine zu führen.

Einen Hund in den entsprechenden Gebieten ohne Leine zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.