Grundsteuerreform 2025

Veröffentlicht am: 02.04.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte schauen Sie sich Ihre Grundsteuerbescheide für 2025
an! Wegen rechtlicher und technischer Gründe können nicht alle alten SEPA-Lastschriftmandate für die Grundbesitzabgaben weiterverwendet werden.

Das betrifft neue Bewertungen von Grundstücken, die durch die Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 gelten. Besonders geht es um die Änderung von Grundsteuer A auf Grundsteuer B.

Sind Sie betroffen?

Überprüfen Sie bitte, ob die Bankverbindung auf Ihrem Bescheid für 2025 richtig ist. Wenn die Bankverbindung fehlt und Sie möchten, dass die Beträge abgebucht werden, senden Sie uns bitte bis zum 22. April 2025 ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

Dann werden die Grundbesitzabgaben, die am 15. Februar 2025 und später fällig sind, abgebucht. Wenn Ihr Bescheid die richtige Bankverbindung hat, müssen Sie nichts weiter tun.

Ein Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.

Wenn Sie Daueraufträge für die Grundbesitzabgaben eingerichtet haben, überprüfen Sie bitte, ob die Beträge noch mit den aktuellen Bescheiden übereinstimmen. Wenn nicht, passen Sie die Daueraufträge an oder löschen Sie sie, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.