Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen
Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 einige Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 2035 für den Ortskern Bad Essen, als Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung, beschlossen. Aus diesem resultiert die zukünftige Änderung der Verkehrsführung und der Geschwindigkeitsanpassung an der Lindenstraße, Platanenallee und Nikolaistraße.
Eine Woche nach dem 50. Historischen Markt (KW 36) wird das neue Verkehrskonzept, zunächst versuchsweise für ein Jahr, eingerichtet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Auf der Lindenstraße gilt fortan zwischen der Platanenallee und der Nikolaistraße in Fahrtrichtung Nikolaistraße eine Einbahnstraßenregelung. Außerdem wird die bereits bestehende Einbahnstraßenregelung auf der Nikolaistraße ab der Einmündung Lindenstraße in Richtung der Schledehauser Straße ausgeweitet. Fahrradfahrer können die obere Lindenstraße und die Nikolaistraße auch während der Versuchsphase in beiden Fahrtrichtungen nutzen. Mit dem Kraftfahrzeug ist die Einfahrt von der Schledehauser Straße (L 84) in die Nikolaistraße, nach der Einführung der neuen Verkehrsregelung nicht mehr möglich.
Um zukünftig mit dem Kraftfahrzeug, von der Bergstraße oder der Schledehauser Straße kommend, in den Ortskern zu gelangen, dient die Straße Am Freibad sowie die Platanenallee.
Begegnungszone mit Tempo 20
Eingerichtet wird auch eine sogenannte Begegnungszone auf der „Mittleren Lindenstraße“, zwischen Platanenallee und Charlottenburgweg. Neu für diesen Bereich ist hier eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20. Im übrigen Bereich wird die Tempo 30 Zonierung weiterhin bestehen bleiben.
Die mögliche Verlagerung des Verkehrsflusses wird über den gesamten Zeitraum beobachtet.
Es wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die neue Beschilderung, die Einbahnstraßenregelung und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten.
Alle weiteren Informationen zum Mobilitätskonzept Ortskern 2035 finden Sie hier.