Stellenausschreibung: Unterstützung Sauberkeit im Ortskern

Veröffentlicht am: 10.03.2025
Die Gemeinde Bad Essen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) zur Unterstützung für die Aufrechterhaltung der Sauberkeit im Bad Essener Ortskern. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Mini-Jobs.

Zu Ihren Aufgaben gehört insbesondere die Kontrolle und Leerung der Mülleimer im Ortskern am Wochenende.

Die Aufgabenerledigung erfolgt dabei eigenverantwortlich, da im Regelfall eine Leerung der Mülleimer nur bei sonnigem Wetter und einem starken Besucherandrang erforderlich ist. Dabei sind Sie zeitlich relativ flexibel, wann Sie die Leerung der Mülleimer vornehmen.

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Mini-Jobs.

Ein Wohnort in der näheren Umgebung ist von Vorteil, da Sie sich dann schnell einen Eindruck davon verschaffen können, ob eine zusätzliche Leerung erforderlich sein könnte, ist aber nicht zwingend.

Die Arbeitsausstattung wie insbesondere Handschuhe, Müllgreifer etc. wird von der Gemeinde Bad Essen gestellt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die stellv. Fachdienstleiterin des Fachdienstes 3 Umwelt, Planen und Bauen Frau Höfelmeyer unter (05472) 401-306 gerne zur Verfügung.

Eine kurze Bewerbung richten Sie bitte bis zum 6. April 2025 an die

Gemeinde Bad Essen, Personalabteilung, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad.

Verzichten Sie bei schriftlichen Bewerbungen bitte auf eine Bewerbungsmappe, da diese nicht zurückgesandt wird. Da die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden, übersenden Sie zudem keine Originale der Unterlagen.

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch als Email unter personal@badessen.de entgegen. Bitte senden Sie uns Ihre Anlagen ausschließlich aus PDF-Dokument. Emails mit Anhängen in anderen Dateiformaten werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet.

Im Zuge Ihrer Bewerbung werden persönliche Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Besetzung der vorstehend ausgeschriebenen Stelle. Die Daten werden entsprechend der Vorschriften der DSGVO nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.