Bekanntmachung: 69. Änderung F-Plan Bad Essen und B-Plan Nr. 5 "Ostfeld"

Veröffentlicht am: 20.09.2024

69. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Essen

Bebauungsplan Nr. 5 "Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung

Änderungs-/Aufstellungsbeschluss

Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern (69. Änderung) und den Bebauungsplan Nr. 5 "Ostfeld" (Neuaufstellung), 2. Änderung, aufzustellen.

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus den im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 24.09.2024 – 07.10.2024 veröffentlichten Übersichtsplänen.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Informationen über Inhalt, Zweck oder Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes werden in der Zeit vom 07.10.2024 – 07.11.2024 in der Gemeindeverwaltung Bad Essen, Lindenstraße 41/43 (Rathaus, Zimmer 1.13), 49152 Bad Essen, während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08.00-12.00, Mo.-Mi. 14.00-16.00 und Do. 14.00-18.00 Uhr) in Verbindung mit einer vorherigen Terminvereinbarung, gegeben. Dabei besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen innerhalb des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens auch hier während der oben genannten Frist möglich:

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Gemeinde Bad Essen

Der Bürgermeister

gez. Timo Natemeyer