Bekanntmachung: 69. Änderung F-Plan Bad Essen und B-Plan Nr. 5 "Ostfeld"

Veröffentlicht am: 31.03.2025

Bekanntmachung

69. Änderung Flächennutzungsplan, Bad Essen

Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die Entwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen veröffentlichten Übersichtsplänen in der Zeit vom 31.03.2025 – 15.05.2025.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom:

15. April 2025 bis 15. Mai 2025

Der Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Essen und der Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag ist hier einsehbar:

Darüber hinaus können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen und erläutert werden.

Montag bis Freitag       08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch   14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag                 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an

pia.langewellpott@badessen.de vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zum Bebauungsplan unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu

  • Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
  • Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
    -objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
  • Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
  • Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
  • Anfälligkeit für schwere Unfälle/Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)

sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
  • Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
    • Artenschutzbeitrag

Bad Essen, 31.03.2025

Gemeinde Bad Essen

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Carsten Meyer