Aktuelle Waldbrandgefahr - Osterfeuer im Wittlager Land
Im Zusammenhang mit der diesjährigen Osterzeit rückt die Gefahr von Waldbränden zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Besonders aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in vielen Regionen stark angestiegen – so auch im Wittlager Land. Die anhaltend trockene Witterung und fehlende Niederschläge haben zu einer erhöhten Entzündungsgefahr in Wäldern, auf Feldern und Wiesen geführt.
Trotz dieser Gefahrenlage planen vielerorts Bürger und Vereine öffentliche Osterfeuer. Diese Veranstaltungen, die in vielen Regionen fest zum Brauchtum gehören, können bei unsachgemäßer Durchführung jedoch schnell zur Gefahr werden. Veranstalter von Osterfeuern stehen daher in der Pflicht, die aktuelle Lage sorgfältig zu bewerten. Sie tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit der Feuerstelle und müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem ausreichende Abstände zu Wäldern und Gebäuden, das Bereitstellen von Löschmitteln und die ständige Überwachung des Feuers.
Zur Prävention von Bränden ruft der Landkreis Osnabrück zu einem umsichtigen Verhalten in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf und hat darüber hinaus eine spezielle Waldbrandgefahr-Verordnung erlassen. Diese Verordnung regelt unter anderem den Umgang mit offenem Feuer in Waldnähe und legt hiermit entsprechende Verhaltensregeln fest. Ziel ist es, durch einheitliche Vorgaben und Aufklärung das Risiko von Waldbränden deutlich zu minimieren.
Die Kommunen rufen dazu auf, Osterfeuer nur dann durchzuführen, wenn alle Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. Im Zweifel sollte lieber auf das Abbrennen verzichtet werden. So kann der Schutz von Natur, Mensch und Tier gewährleistet bleiben – auch in Zeiten besonderer Trockenheit.
Link zur Waldbrandgefahrverordnung: