Hebesätze für die Grundsteuer 2025 festgelegt

Veröffentlicht am: 19.12.2024
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird ab dem Jahr 2025 in der Gemeinde Bad Essen 290 % betragen. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen.

Die Anpassung der Hebesätze war erforderlich geworden, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundstückswerte verworfen hatte. Alle Grundstückseigentümer waren daraufhin aufgefordert, im Jahr 2022 eine Steuererklärung für ihre Liegenschaften abzugeben. Die Finanzämter haben die erhobenen Daten anschließend verarbeitet und neue Grundsteuermessbescheide erlassen. Auf Grundlage dieser Messbescheide erheben die Kommunen die Grundsteuer für die Grundstücke in ihrem Gebiet.

Der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer A und B betrug in der Gemeinde Bad Essen 340%. Der neue Hebesatz wurde auf Basis der vom Finanzamt festgelegten Messbeträge aufkommensneutral ermittelt. Das heißt, dass die Gemeinde den Hebesatz so gewählt hat, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 voraussichtlich genauso hoch sein wird, wie dies in 2024 der Fall war.

Der verringerte Hebesatz kann bei den einzelnen Grundstückseigentümern unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des individuellen Messbetrages mit dem Hebesatz (Messbetrag * 290 / 100). Für einige Grundstückseigentümer wird die Grundsteuer damit höher, für andere niedriger ausfallen.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres versandt werden. Bei Rückfragen stehen Kolleginnen und Kollegen im Rathaus dann unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer gerne für Auskünfte zur Verfügung. In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein, sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden in einer Anlage zum Steuerbescheid mitgeteilt. Weitere Informationen zur Prüfung der Grundsteuerbescheide erhalten Sie hier:

Informationsblatt zur Grundsteuer