Wohnsitz: Anmeldung Nebenwohnsitz

Zuständigkeitsfinder Infos:

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
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Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kurztext
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Fachlich freigegeben am
01.02.2016
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Typisierung
2/3
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )