Frühe Hilfen

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien im Rahmen der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ vielfältige Angebote.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote: Willkommensbesuche, Elternkurse, Informationsmaterialien, Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsangebote, Familienhebammen und auch Hilfen zur Erziehung. Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme richtig und schnell angegangen werden.
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Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Bemerkungen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
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Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständgkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.

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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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49152 Bad Essen


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Dienstag:
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Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )