Frühe Hilfen
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
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Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien im Rahmen der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ vielfältige Angebote.
Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote: Willkommensbesuche, Elternkurse, Informationsmaterialien, Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsangebote, Familienhebammen und auch Hilfen zur Erziehung. Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme richtig und schnell angegangen werden.
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständgkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es sind keine Fristen zu beachten.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
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Kontakte:
05472 /401-133
05472 /401-132