Geburtsurkunde
Zuständigkeitsfinder Infos:
Geburt Anzeige
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Geburtsurkunde AusstellungBei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Geburtsurkunde Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Geburtsurkunde Ausstellung
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- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
70,00 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
7,50 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Geburtsurkunde AusstellungBei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
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Kurztext
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Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Geburtsurkunde AusstellungBei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Geburtsurkunde Ausstellung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Typisierung
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Geburtsurkunde Ausstellung2/3
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
70,00 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
7,50 € EUR
Rechtsgrundlage
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Kontakte:
05472 /401-412
05472 /401-406
05472/401-405
05472/401-404