Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter

Zuständigkeitsfinder Infos:

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
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Voraussetzungen
  • Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
    • Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher begründeter Antrag
  • Führungszeugnis
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Welche Gebühren fallen an?
  • Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Ausnahmegenehmigung
Gebühr: 55,00 € - 60,00 € EUR

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Welche Fristen muss ich beachten?
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.
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Kurztext
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, muss ein Ausnahmeantrag bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
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Fachlich freigegeben am
29.04.2014
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Typisierung
2/3
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Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
  • Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Ausnahmegenehmigung
Gebühr: 55,00 € - 60,00 € EUR

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Rechtsgrundlage
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