KFZ-Umschreibung

Zuständigkeitsfinder Infos:

Die Umschreibung eines Fahrzeuges auf eine neue Halterin/einen neuen Halter im selben Zulassungsbezirk muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )



Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und  Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Essen
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49152 Bad Essen


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