KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I - Ersatz

Zuständigkeitsfinder Infos:

Wenn aufgrund von Verlust oder Diebstahl ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, wird er durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
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