Sterbefall

Zuständigkeitsfinder Infos:

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

und

  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen

Sterbefällen in einer Einrichtung:

  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .
Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Anzeige eines Sterbefalls
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Sterbeurkunde beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Anzeige eines Sterbefalls
  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

  • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Sterbeurkunde beantragen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige eines Sterbefalls
  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
Sterbeurkunde beantragen
- Identitätsnachweis (Kopie)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei

Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 15,00 € EUR

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: 7,50 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Anzeige eines Sterbefalls
  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
    • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

und

  • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
  • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
  • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
  • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
  • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
  • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Sterbeurkunde beantragen
  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige eines Sterbefalls
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Sterbeurkunde beantragen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rechtsbehelf
Sterbeurkunde beantragen
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kurztext
Anzeige eines Sterbefalls
  • Anzeige eines Sterbefalls.
  • Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
  • Personen haben den Sterbefall mündlich, Einrichtungen schriftlich anzuzeigen.
  • Anzeigepflichtige Personen können ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige beauftragen.
  • Auf Grundlage der Anzeige wird der Sterbefall im Sterberegister eingetragen.
Sterbeurkunde beantragen
Der Tod eines Menschen muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Anzeige eines Sterbefalls
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sterbeurkunde beantragen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben am
Anzeige eines Sterbefalls
12.10.2020
Sterbeurkunde beantragen
16.06.2022
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Typisierung
Anzeige eines Sterbefalls
2/3
Sterbeurkunde beantragen
2/3
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


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49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung!


Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei

Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 15,00 € EUR

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: 7,50 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Sterbeurkunde beantragen
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

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