Geburtsurkunde
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
Geburt Anzeige
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Geburtsurkunde AusstellungBei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde
ausgestellt werden.
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Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Geburtsurkunde AusstellungBei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde
ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
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Geburtsurkunde Ausstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
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-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde n
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister ,
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis , Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
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Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde
ausgestellt werden.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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weiterführende Links
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An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Geburtsurkunde Ausstellung Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Geburtsurkunde Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
7,50 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
70,00 € EUR
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
7,50 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
70,00 € EUR
Rechtsgrundlage
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Kontakte:
05472 /401-412
05472 /401-406
05472/401-405
05472/401-404