Hundehaltung - Abmeldung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Anmeldung'.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kommunale Satzung
Kurztext
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
26.08.2019
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kommunale Satzung