Mahnwesen

Wird eine Zahlung an die Gemeinde nicht zum Fälligkeitstermin vollzogen, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt. Erfolgt auch auf die Mahnung hin keine Zahlung, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet. Für das Mahnverfahren fallen Säumniszuschläge und Mahnkosten an.

Zuständigkeitsfinder Infos:


Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

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