Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Kurztext
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Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bemerkungen
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Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Urheber
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An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
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Kontakte:
05472 /401-400
05472/401-401
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