Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
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Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
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Bemerkungen
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
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Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Rechtsgrundlage
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