Sportstätten
Zuständigkeitsfinder Infos:
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
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Serviceportal Niedersachsen /
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
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)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Kurztext
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Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der Kommune, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Fachlich freigegeben durch
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AG Kommunenredaktion
Fachlich freigegeben am
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09.02.2015
Montag:
von
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bis
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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und
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Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung