Straßenbeleuchtung

Zuständigkeitsfinder Infos:

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 
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Fachlich freigegeben am
09.10.2012
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Typisierung
2/3
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

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