Volkshochschule

Zuständigkeitsfinder Infos:

Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürger.

Die 62 Volkshochschulen in Niedersachsen bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen etc. zur Allgemein- oder Weiterbildung an.
Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.
 
 
Auskünfte oder Links zum Programm Ihrer regionalen VHS finden Sie in der Regel auf den Webseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
 
Weitere Informationen:
  • Über den Landesverband der Volkshochschulen finden Sie die digital verfügbaren Programminformationen aller VHS in Niedersachsen.
  • Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur informiert Sie über die gesamte Palette der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.
  • Über meine-vhs.de gelangen Sie zur deutschlandweiten Übersicht über die Volkshochschulen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen VHS Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben am
05.12.2007
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Typisierung
4
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

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