Vollstreckung
Die Gemeindekasse nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten - u.a. Einsatz der ParkkralleKonto- oder LohnpfändungenEintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten - u.a. Einsatz der ParkkralleKonto- oder LohnpfändungenEintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.