Wohnsitz: Abmeldung Nebenwohnsitz
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Anträge / Formulare
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Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
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Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
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Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage
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Kontakte:
05472 /401-407
05472 /401-409