Frühe Hilfen

Zuständigkeitsfinder Infos:

Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote: Willkommensbesuche, Elternkurse, Informationsmaterialien, Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsangebote, Familienhebammen und auch Hilfen zur Erziehung. Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme richtig und schnell angegangen werden.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständgkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
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Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
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Kurztext
Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien im Rahmen der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ vielfältige Angebote.
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Fachlich freigegeben am
25.10.2017
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Typisierung
2/3
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Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


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und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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