Mahnwesen
Wird eine Zahlung an die Gemeinde nicht zum Fälligkeitstermin vollzogen, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt. Erfolgt auch auf die Mahnung hin keine Zahlung, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet. Für das Mahnverfahren fallen Säumniszuschläge und Mahnkosten an.
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kontakte:
05472 /401-203
05472 /401-206
05472 /401-205