Sichtbehinderungen und Überwuchs
Nach § 6 der Verodnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen dürfen Hecken, Bäume und Sträucher den Verkehr auf Straßen und Gehwegen nicht behindern oder gefährden sowie amtliche Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht verdecken. Sie sind so im Schnitt zu halten, dass der Luftraum über der Fahrbahn bis zu 4,50 Meter sowie über Geh- und Radwegen bis 3,00 Meter frei bleibt.
In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus auf die notwendige Freihaltung von Sichtfeldern an Einmündungen und Kreuzungen hingewiesen.
Eigentümer von Grundstücken sind gemäß § 31 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes verpflichtet, Anpflanzungen und Einfriedungen in den Sichtfeldern zu entfernen oder im Bewuchs so niedrig zu halten, dass sie nicht die Sicht und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Nach der Rechtssprechung ist dies dann der Fall, wenn Anpflanzungen usw. an Einmündungen und Kreuzungen innerhalb der Sichtwinkel höher als 80 Centimeter über der Fahrbahnoberkante sind.