Sportstätten

Zuständigkeitsfinder Infos:

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der Kommune, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

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