Straßenreinigung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Straßenreinigungssatzung
Fachlich freigegeben am
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
vor 2007
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Straßenreinigungssatzung