Tourismusbeitrag
Zur Finanzierung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung und für Fremdenverkehrszwecke erhebt die Gemeinde Bad Essen einen Fremdenverkehrsbeitrag. Der Beitrag wird von allen selbständig tätigen Personen und Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr im Ortsteil Bad Essen unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Die Gemeinde Bad Essen ist teilweise für ihren Ortsteil Bad Essen als Sole-Kurort (Ort mit Solekurbetrieb) staat-lich anerkannt. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Her-stellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneu-erung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Einrich-tungen, die dem Fremdenverkehr in diesem Ortsteil dienen (Fremdenverkehrseinrichtungen), sowie für die zum Zwe-cken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltun-gen erhebt die Gemeinde einen Kurbeitrag, soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere Weise gedeckt wird.
Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
Die Gemeinde Bad Essen ist teilweise für ihren Ortsteil Bad Essen als Sole-Kurort (Ort mit Solekurbetrieb) staat-lich anerkannt. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Her-stellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneu-erung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Einrich-tungen, die dem Fremdenverkehr in diesem Ortsteil dienen (Fremdenverkehrseinrichtungen), sowie für die zum Zwe-cken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltun-gen erhebt die Gemeinde einen Kurbeitrag, soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere Weise gedeckt wird.
Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.