Wohnsitz: Ummeldung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Wohnsitz Ummeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Ummeldung StatuswechselSofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Ummeldung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Wohnsitz Ummeldung StatuswechselDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Anträge / Formulare
Wohnsitz Ummeldung
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich. Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnsitz UmmeldungWohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Welche Gebühren fallen an?
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Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebühr:
kostenfrei
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
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Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Wohnsitz Ummeldung StatuswechselEs müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer:
0 Tage
Rechtsgrundlage
Wohnsitz UmmeldungWohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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Kurztext
Wohnsitz Ummeldung
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Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist zu melden.
Wohnsitz Ummeldung StatuswechselDie vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.
Fachlich freigegeben durch
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keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Wohnsitz Ummeldung StatuswechselNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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01.02.2016
Typisierung
Wohnsitz Ummeldung
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2/3
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel2/3
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
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Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebühr:
kostenfrei
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
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Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich. Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage
Wohnsitz UmmeldungWohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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Kontakte:
05472 /401-409
05472 /401-407