Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027

Veröffentlicht am: 01.04.2025

Nach dem Nieders. Schulgesetz (§ 64 Abs. 1) werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, dazu gehören auch Kinder, die am 01. Oktober ihren 6. Geburtstag haben, zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis spätestens zum 01. Mai 2026 gegenüber der Schule abzugeben. Eine frühzeitigere Abstimmung und Antragsstellung ist für die Planung der Grundschulen hilfreich.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Aufgrund der bestehenden Schulbezirkseinteilung müssen die Kinder aus den

Ortschaftenbei der

Bad Essen, Brockhausen, Eielstädt, Harpenfeld, Hüsede, Lockhausen und Wittlage

Grundschule Bad Essen,

Niedersachsenstraße 22

Mi., 23.04.2025

Do., 24.04.2025    

8.00 Uhr bis 11.00 Uhr 

8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Barkhausen, Dahlinghausen, Heithöfen, Hördinghausen, Linne, Lintorf, Rabber und Wimmer

Grundschule Lintorf,

Bühenkamp 10   

Mi., 23.04.2025 

Do., 24.04.2025 

Fr., 25.04.2025    

9.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Wehrendorf

Grundschule Wehrendorf,

Wischland 12     

Mi., 23.04.2025

Do., 24.04.2025

8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

angemeldet werden.

Für die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder besteht erneut Anmeldepflicht.

Zur Anmeldung wird eine Geburtsurkunde (Familienstammbuch) benötigt. Die Schulen bitten darum, dass das schulpflichtige Kind die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung begleitet. Sofern Ihr Kind keinen Kindergarten besucht wird direkt bei der Anmeldung der Sprachfeststellungstest durchgeführt.