Winterdienst - Was ist zu beachten?
Für die Anlieger von Gehwegen besteht folgende Räum- und Streupflicht:
Die Gehwege sind werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Schnee zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln gegen Glätte zu streuen (Splitt, Sand, Salz). Die frei zu räumende Breite beträgt mindestens einen Meter.
Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein Straßenstreifen von mindestens einem Meter frei zu halten. In beiden Fällen (Gehweg, Straße) hat die Räumung zur Grundstücksseite oder bei ausreichender Gehwegbreite auf die Gehwegkante zu erfolgen. Nicht auf die Straße!
Für die Gemeinde Bad Essen und dem gemeindlichen Straßennetz gelten die gleichen Zeiten, jedoch nicht für alle Straßen.
Zum besseren Verständnis eine kurze Erläuterung, warum und wann ein Winterdienst auf Straßen stattfindet oder nicht stattfindet.
Allgemein:
Der Winterdienst zählt zu den Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger. Die Winterdienstverpflichtung besteht jedoch nicht auf allen Straßen.
Denn eine Winterdienstverpflichtung der Gemeinde liegt nur vor, wenn die Straße verkehrswichtig und gefährlich ist.
Was sind verkehrswichtige Straßen?
Verkehrswichtige Straßen sind Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen und die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wie Sammelstraßen, Schulbusstrecken, verkehrsreiche Durchgangsstraßen und Straßen in Gewerbegebieten.
Was sind gefährliche Straßen?
Gefährliche Straßen sind unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven, starke Gefällestrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, auffallende Verengungen und zur Glätte neigende Brücken.
Entscheidend ist, nur, wenn beide Kriterien zutreffen, besteht eine Winterdienst-verpflichtung! Ein Kriterium allein bewirkt keine Verpflichtung!
Im Gegensatz dazu sind nicht verkehrswichtige Straßen Anliegerstraßen, Stichwege ohne Wendemöglichkeit, 30iger Zonen und Straßen, die kleinere Ortschaften mit der Landstraße verbinden.
Als nicht gefährlich gelten im Allgemeinen Brückenabschnitte, 30iger Zonen mit bis zu 10 % Gefälle, Verkehrswege mit Fahrbahnverengungen, gewöhnliche Kreuzungen und Einmündungsbereiche.
Um der Winterdienstpflicht und der damit verbundenen Rechtsprechung gerecht zu werden, hat die Gemeinde Bad Essen alle Straßen nach diesen Kriterien betrachtet und in entsprechende Kategorien eingeteilt, die in den Räum- und Streuplänen aufgeführt sind.
Dabei hat die Gemeinde Beurteilungsspielraum und muss die eigene Leistungsfähigkeit und die Arbeitszeiten betrachten.
Die sich aus diesen Kriterien ergebenen Kategorien (= Prioritätenlisten) können Sie hier einsehen:
Prioritätenliste Stand 09.01.2025
Der Winterdienst beginnt nachts um 4.00 Uhr mit der Kontrollfahrt an spezielle Punkte der Gemeinde, um festzustellen, ob Winterdienst erforderlich ist oder nicht. Wenn der Einsatz erforderlich ist, werden die entsprechenden Bauhofmitarbeiter und beauftragte Firmen informiert, so dass der eigentliche Winterdienst zwischen 4.30 Uhr und 5.00 Uhr startet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Kategorie 1 wird bis 7.00 Uhr komplett geräumt und gestreut. Sie umfasst die Buslinien, Hauptverkehrswege, einen Großteil der Gewerbegebiete und Strecken mit größerem Gefälle.
In der Kategorie 2 sind wichtige Verbindungswege, innerörtliche Sammelstraßen, sowie weitere Straßen mit erheblichem Gefälle inklusive 30iger Zonen mit Gefälle aufgelistet, sowie die Fahrstreifen der Hauptparkplätze.
Auf den Straßen, die in der Kategorie 3 aufgeführt sind, besteht keine Winterdienst-verpflichtung. Diese werden jedoch von der Gemeinde bei extremen Witterungs-verhältnissen nachrangig und nicht regelmäßig geräumt.
Aus den Räum- und Streuplänen kann jedoch nicht geschlossen werden, dass kein Schnee und keine glatten Stellen mehr auf den Straßen vorhanden sind. Jeder Bürger hat sein Fahrzeug entsprechend der Witterung auszurüsten (Winterreifen) und seine Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen.