Pressemitteilung: Gehölzarbeiten zum Schutz von Großem Brachvogel und Kiebitz im Naturschutzgebiet Daschfeld
Die Fällungen sowie ein Abtransport des
Holzes werden bei passender Witterung in den kommenden
Wochen bis möglichst Ende Februar vom Unterhaltungsverband
Nr. 70 „Obere Hunte“ (UHV 70) und der Bezirksförsterei Wittlage-
Ost der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag der
Unteren Naturschutzbehörde gezielt auf landkreiseigenen sowie
Flächen der Gemeinde Bad Essen entlang der „Alten Hunte“
innerhalb des Naturschutzgebietes so schonend wie möglich
durchgeführt.
Das rund 130 Hektar große Daschfeld ist als Teil der
Hunteniederung ein weiträumiger, ebener und offener
Grünlandkomplex. Es bildet unter anderem einen wichtigen
Lebens- und Rückzugsraum für bestandsbedrohte Wiesenvögel.
Bereits im Jahr 1993 wurde das Gebiet mit dem Ziel, die
zusammenhängenden Feuchtgrünlandflächen mit ihrer
typischen Flora und Fauna sowie die traditionelle, ehemals weit verbreitete
Kulturlandschaft zu erhalten, zum Naturschutzgebiet erklärt.
Neben dem Kiebitz und weiteren charakteristischen
Wiesenvogelarten kommt im Daschfeld vor allem der Große
Brachvogel vor. Dieser eindrucksvolle Vogel mit dem typischen
flötenden Gesang und dem langen, nach unten gebogenen
Schnabel ist bundesweit vom Aussterben bedroht und auch im
gesamten Landkreis Osnabrück nur noch an wenigen Orten
nachgewiesen. Im Daschfeld findet er alles, was er braucht:
großflächiges, gut überschaubares, extensiv genutztes
Feuchtgrünland. Seit vielen Jahren betreuen Experten des
Planungsbüros BIO-CONSULT aus Belm dort im Auftrag der
Unteren Naturschutzbehörde das Brutvogelmanagement des
Großen Brachvogels und weiterer Arten.
Nun droht allerdings Beeinträchtigung durch unkontrolliertes
Wachstum der Gehölze, deren Nähe die wiesenbrütenden Vögel
aus gutem Grund meiden: Hohe Bäume werden von
verschiedensten Beutegreifern als Nistplatz oder auch regelmäßig
als Ansitzwarte genutzt, um von dort Ausschau nach Beute zu
halten. Dabei stehen gerade Eier und Jungvögel auf dem
Speiseplan, was die Bruterfolge der Wiesenvögel erheblich
dezimieren kann.
Die Gehölzarbeiten dienen somit dem Artenschutz und
gleichzeitig der Wiederherstellung des historisch offenen
Landschaftscharakters. Es findet dabei keine Rodung statt,
sondern ein „Auf-den-Stock-setzen“ – ein Teil der Gehölze kann
wieder austreiben und sich durch regelmäßige Pflege langfristig
im Sinne der traditionellen Kulturlandschaft zu lockeren
niedrigbleibenden Hecken- und Kopfweidenstrukturen entwickeln.
Diese können den Gehölz bewohnenden Singvögeln des
Offenlandes als Lebensraum dienen.